Sie brauchen eine inhaltlich und sprachlich korrekte Übersetzung? Pünktlich zum vereinbarten Termin?
Gerne übernehme ich für Sie den gesamten Übersetzungsprozess: von der Übersetzung Ihrer Dokumente über das Korrekturlesen und die Beglaubigung bis hin zur Einholung von Apostillen beim Landgericht Bonn.
Damit Sie sich auf Ihre Aufgaben konzentrieren können.
Übersetzung Englisch / Spanisch / Deutsch
Beglaubigung · Einholung von Apostillen
Man merkt einer Übersetzung an, ob der Übersetzer den Text verstanden hat und die Fachsprache beherrscht. Daher habe ich mich auf folgende Fachgebiete spezialisiert, in denen ich mich ständig weiterbilde und über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halte:
In den letzten Jahren ist mir das Thema Umwelt / Klimaschutz immer wichtiger und ein Herzensanliegen geworden. Daher übersetze ich Texte rund um die Themen:
Ja, ich bin durch das Oberlandesgericht für die Sprachen Englisch und Spanisch allgemein ermächtigt. Das heißt, ich kann Übersetzungen aus dem Englischen oder Spanischen ins Deutsche oder vom Deutschen ins Englische oder Spanische beglaubigen.
Für Übersetzungen vom Englischen ins Spanische oder umgekehrt muss der Text zunächst ins Deutsche und dann in die Fremdsprache übersetzt werden, d. h. es sind zwei Übersetzungen. Siehe auch meinen Blogbeitrag Beglaubigte Übersetzung Englisch-Spanisch / Spanisch-Englisch
Nein, meine Arbeitssprachen sind Englisch und Spanisch. Für alle anderen Sprachen finden Sie auf der Website des BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer) eine Datenbank, in der Sie (ermächtigte) Übersetzer/innen für alle Sprachen in Ihrer Nähe finden: http://www.bdue.de
Üblicherweise muss die Übersetzung von Personenstandsurkunden, also Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden oder Sterbeurkunden, beglaubigt werden, d. h. Übersetzungen, die beim Standesamt vorgelegt werden. Auch die Übersetzung von z. B. Testamenten, Erbscheinen, Schulzeugnissen oder Bachelor-Urkunden und Master-Urkunden müssen oft beglaubigt werden. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte bei der Empfängerstelle nach.
Die Apostille ist die offizielle Bestätigung, dass der Übersetzer berechtigt ist, die Übersetzung zu beglaubigen. Sie wird benötigt, wenn die Übersetzung im Ausland vorgelegt werden soll. Fragen Sie bitte bei der Empfängerstelle nach, ob Sie eine Apostille brauchen. Siehe auch meinen Blogbeitrag Beglaubigung, Apostille, Legalisation
Das Original brauche ich nicht. Auf Nachfrage hat das Oberlandesgericht gesagt: Der Übersetzer kann und darf nicht entscheiden, ob es sich bei einem Dokument um Original handelt. Daher reicht mir eine Kopie. Es sei denn, das Original soll an die Übersetzung geheftet werden, z. B. ein Führungszeugnis, eine Meldebescheinigung oder eine Ledigkeitsbescheinigung.
Das hängt vom Umfang der Übersetzung ab. Ich wandele das Dokument in eine zählbare Word-Datei um, zähle die Zeichen und teile Sie durch 55 (da eine Normzeile 55 Zeichen hat). Daraus ergibt sich die Anzahl der Zeilen. Der endgültige Preis hängt dann noch davon ab, wie aufwendig die Formatierung (z. B. einer Geburtsurkunde) der Übersetzung ist.
Wenn Sie mir Ihr Dokument eingescannt per E-Mail schicken, kann ich Ihnen ein unverbindliches Angebot machen. Siehe auch meinen Blogbeitrag Preis-Frage
Das hängt vom Umfang und Schwierigkeitsgrad der Übersetzung und meiner aktuellen Auslastung ab. Ich bemühe mich immer, dringende Fälle zwischenzuschieben, um Ihnen zu helfen, einen Termin einzuhalten.
Ich habe meinen Sitz im Bezirk des Landgerichts Bonn, deshalb ist es das für mich zuständige Gericht. Das Landgericht Bonn ist in der Regel sehr schnell, so dass Sie die Urkunde mit Apostille meist innerhalb einer Woche in den Händen halten.
Falls Sie vorab eine Apostille für ein deutsches Dokument brauchen (bei der Bezirksregierung Köln oder beim Bundesverwaltungsamt), kann das zeitweise bis zu 6 Wochen dauern). Sie auch meinen Blogbeitrag Apostillen-Service
Ja, das kann ich. Allerdings muss ich die Übersetzung dafür korrekturlesen, weil ich mit meiner Unterschrift die Richtigkeit der Übersetzung bestätige und dafür hafte.
Oft sind zumindest kleinere Änderungen nötig. Wenn die Übersetzung dann eine pdf-Datei ist, ist die Umwandlung in ein Word-Dokument und die anschließende Neuformatierung aufwendiger, als die Übersetzung neu anzufertigen. Das bedeutet, dass ich u. U. trotzdem eine komplette Übersetzung berechnen muss.
Ich schicke Ihnen eine offizielle Rechnung mit meinen Bankdaten. Sie können den Rechnungsbetrag dann bequem überweisen. Denken Sie daran, dass Sie einige Übersetzungen steuerlich absetzen können. Sie auch meinen Blogbeitrag Steuerliche Absetzbarkeit von Übersetzungskosten
Leider kann ich nicht entscheiden, was die für Sie wichtigsten Punkte sind. Gerne erstelle ich eine auszugsweise Übersetzung. Dazu müssen Sie mir allerdings die Teile markieren, die übersetzt werden sollen.
Ja, das geht. Das ist eine auszugsweise Übersetzung, die auch beglaubigt werden kann. Dazu müssen Sie mir allerdings die Teile markieren, die übersetzt werden sollen. Siehe auch meinen Blogbeitrag Wie Sie Übersetzungskosten sparen
Wenn Sie mir ein Original zukommen lassen müssen, können Sie es mir entweder per Post – am besten per Einwurfeinschreiben – schicken oder zu meinem Büro in Sankt Augustin, Alte Bonner Str. 10, ganz in der Nähe von Siegburg, Hennef, Troisdorf, Lohmar und Königswinter, bringen. Falls ich das Original nicht brauche, schicken Sie mir Ihre Datei einfach eingescannt per E-Mail. So sparen Sie sich den Weg oder das Porto.
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