Viele Bezeichnungen, für die es keine 1:1-Entsprechung gibt, kann man mit einer kurzen Erklärung in Klammern ergänzen, z. B. Amtsgericht (Local Court) of Bonn. Wird die Erklärung aber etwas länger, greift man am besten zu einer Fußnote.
Gerade bei Zeugnissen, bei denen die Schulform oder der Schulabschluss erklärt werden muss, bietet sich eine Fußnote an. Oder wenn Sie die ganze Notenskala für ein ausländisches Zeugnis angeben müssen, das keine Erklärung zu den Noten enthält.
Der Cursor springt in den Fußnotenbereich der Seite. Unter einem verkürzten Strich wird das benutzerdefinierte Fußnotenzeichen angezeigt. Geben Sie dahinter Ihre Erklärung an.
Denken Sie unbedingt daran, den Fußnotentext als Ihre Anmerkung zu kennzeichnen:
Im Deutschen verwenden Sie z. B.:
Wenn Sie die Fußnote wieder löschen wollen, markieren Sie einfach das * hinter Abitur und löschen Sie es. Der Fußnotentext am Seitenende verschwindet ebenfalls.
11. März 2019
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