Der Preis einer Übersetzung ist verständlicherweise für den Kunden eine ganz zentrale Frage.
Telefonisch bekomme ich oft folgende Anfrage: „Ich brauche eine Übersetzung. Es ist nicht viel. Vielleicht eine halbe Seite. Was kostet das?“
Leider kann ich anhand dieser Angabe keinen zuverlässigen Preis nennen. Denn die eine halbe Seite kann sich von der anderen halben Seite erheblich unterscheiden.
Wie viel tatsächlich auf einer halben Seite steht, hängt u. a. von der Größe des Seitenrandes, von der Schriftgröße, der verwendeten Schriftart und dem Zeilenabstand ab. Soll die Übersetzung beglaubigt werden, muss zusätzlich zum eigentlichen Text jeder Stempel und alles, was überhaupt auf der Seite steht, übersetzt werden.
Dazu kommt noch der Schwierigkeitsgrad des Textes. Und die Frage, ob der Ausgangstext viele Begriffe enthält, für die es in der Zielsprache keine 1:1-Entsprechung gibt. In dem Fall muss der Begriff umschrieben oder durch eine Fußnote ergänzt werden, wodurch sich die Übersetzung ebenfalls verlängert.
Um Ihnen ein zuverlässiges Angebot machen zu können, muss ich den Text daher sehen. Der einfachste Weg ist eine E-Mail, in der Sie mir den eingescannten Text zuschicken. Als gerichtlich ermächtigte Übersetzerin bin ich kraft Gesetzes (§ 189 Abs. 4 GVG) zur Verschwiegenheit verpflichtet, und ich freue mich, Sie bei Ihrem Anliegen zu beraten.
22. Februar 2019
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