Im anglo-amerikanischen Raum ist ein Trust eine häufig genutzte Form der Nachlassübertragung. Ziel ist es, Vermögen in der Familie zu halten und ggf. gegen Gläubiger zu schützen. In Deutschland existiert diese Möglichkeit nicht. Daher gibt es in der Übersetzung auch keine direkte Entsprechung.
Der testamentary trust ist ein Nachlass-Trust, der durch ein einseitiges Rechtsgeschäft begründet wird – und entspricht schon allein aus diesem Grund nicht dem Treuhandverhältnis nach deutschem Recht, das durch einen Vertrag begründet wird, also ein zwei- oder mehrseitiges Rechtsgeschäft ist.
Der Settlor (Errichter) errichtet den Trust durch sein Testament, und dieser entsteht mit dem Tod des Settlor. Dabei setzt der Settlor einen Trustee oder mehrere Trustees (Vermögensverwalter) ein, die das Vermögen für den Beneficiary bzw. die Beneficiaries (Begünstigte, also die Erben) verwalten. Dabei ist der Trustee rechtlicher, der Beneficiary wirtschaftlicher Eigentümer dieses Vermögens. Der Settlor kann, muss aber nicht, zusätzlich einen Appointor (Protektor) einsetzen, der wiederum Trustees bestellen und abberufen kann, also eine Kontrollfunktion besitzt.
Der Trustee ist in der Regel gleichzeitig auch Nachlassverwalter, also für die Einziehung offener Forderungen und die Begleichung von Schulden verantwortlich. Die Funktion des Trustee endet mit der Verteilung des Nachlasses. Diese kann wenige Tage in Anspruch nehmen, bei minderjährigen Begünstigten aber auch Jahre.
Im Testament werden die Trust-Bestimmungen festgehalten, darunter die Bestellung des/der Trustee(s), des Appointor, die Namen der Beneficiaries, die Dauer des Trust und die Befugnisse des/der Trustee(s).
Per Testament kann für alle Begünstigten ein gemeinsamer Trust oder für jeden einzelnen Begünstigten ein separater Trust errichtet werden.
Ein Nachlass-Trust kann ein fixed trust sein, in dem die Zuwendungen an die Beneficiaries verbindlich vorgegeben sind.
Beim discretionary trust dagegen entscheidet der Trustee nach seinem alleinigen Ermessen, welcher Beneficiary welchen Teil des Nachlasses erhält. Er ist nicht verpflichtet, einem bestimmten Beneficiary einen Teil des Nachlasses zu übertragen. Und auch die Beneficiaries sind nicht berechtigt, einen Teil des Nachlasses zu verlangen.
Und last but not least wird ein Nachlass-Trust steuerlich anders behandelt als ein Erbteil. Das gilt jedoch nur für den anglo-amerikanischen Raum, denn das deutsche Steuerrecht kennt keinen Nachlass-Trust.
11. Februar 2020
Neu im Blog:
Kategorien: